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Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache

Eine Agentur der Europäischen Union, die in Zusammenarbeit mit den für die Grenzverwaltung zuständigen nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten mit der Grenzkontrolle im Europäischen Schengenraum beauftragt ist und die für die Implementierung der integrierten europäischen Grenzverwaltung in gemeinsamer Verantwortung der Agentur und der nationalen Behörden zuständig ist.

Synonym(e)

  • Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • Frontex

Oberbegriff(e)

  • EU-Außengrenze
  • Grenzkontrolle

Unterbegriff(e)

  • Europäische Agentur für die Grenzund Küstenwache

Verwandte(r) Begriff(e)

  • Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
  • Europäisches Grenzüberwachungssystem
  • Europäisches Migrationsnetzwerk
  • Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen
  • Europol

Verwendungshinweis(e)

  1. Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache mit Sitz in Warschau ist durch Verordnung (EU) 2016/1624 vom 14. September 2016 errichtet worden. Sie ist keine neue Institution, sondern aus der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union hervorgegangen, allerdings wurden ihr Mandat und ihre Aufgaben erweitert und sie wurde zu einer vollwertigen europäischen Agentur umgebaut. Um diese Änderungen zum Ausdruck zu bringen, wurde sie in Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, die weiterhin allgemein als „Frontex“ bezeichnet wird, umbenannt.
  2. Die Agentur verfügt nicht über eigene Ausrüstung oder Grenzschutzbeamte, sondern koordiniert die operative Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der EU-Außengrenzen.
  3. Gemäß Art. 8 der Verordnung (EU) Nr. 2016/1624 sind die Hauptaufgaben der Agentur u.a.:                                                                                        – Überwachung der Migrationsströme und Erstellen von Risikoanalysen zu allen Aspekten der integrierten Grenzverwaltung                                       – Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten in Situationen, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen erfordern   – Zusammenstellung und Entsendung europäischer Grenz- und Küstenwacheteams, die für gemeinsame Aktionen, Soforteinsätze zu  Grenzsicherungszwecken und im Rahmen von Teams zur Unterstützung der Migrationsverwaltung eingesetzt werden, einschließlich der Einrichtung eines Soforteinsatzpools                                                                                                                                                                                – Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten bei der Schulung der nationalen Grenzschutzbeamten, der sonstigen Fachkräfte und der nationalen Rückkehrsachverständigen sowie Festlegung gemeinsamer Schulungsstandards und                                                                                                   – Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten bei der gemeinsamen Durchführung von Rückführungsoperationen.
  4. Weiteres Ziel der Agentur ist die Verhinderung grenzüberschreitender Kriminalität wie Schleusung von Migranten, Terrorismus oder Menschenhandel.
  5. Weitere Informationen sind auf der Webseite von Frontex: http://frontex.europa.eu zu finden.

Quelle

  • Art. 3(1) der Verordnung (EU) 2016/1624 (Verordnung zur Europäischen Grenz- und Küstenwache)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.

 

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