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erster Asylstaat

Ein Staat, in dem ein Antragsteller auf internationalen Schutz entweder

  • als Flüchtling anerkannt wurde und er diesen Schutz weiterhin in Anspruch nehmen darf oder
  • ihm in dem betreffenden Staat anderweitig ausreichender Schutz, einschließlich der Anwendung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung gewährt wird, vorausgesetzt, dass er von diesem Staat wieder aufgenommen wird.

Synonym(e)

  • Erst-Asylprinzip
  • erstes Asylland
  • Land des ersten Asyls

Verwendungshinweis(e)

  1. Bei der Anwendung des Konzepts des „ersten Asylstaats“ auf die besonderen Umstände des/r Antragstellers/in können die EU-Mitgliedstaaten gemäß Art. 38(1) der Richtlinie 2013/32/EU (Neufassung der Asylverfahrensrichtlinie), das Konzept des sicheren Drittstaates, berücksichtigen.
  2. Im Einklang mit der relevanten Gesetzgebung hat der/die Antragsteller/in die Möglichkeit, die Anwendung des Konzepts des ersten Asylstaats unter Berufung auf seine/ihre besonderen Umstände anzufechten.

Quelle

  • Art. 35 der Richtlinie 2013/32/EU (Neufassung der Asylverfahrensrichtlinie)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.

 

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