Error in objecto vel persona

Von einem error in objecto vel persona spricht man, wenn der Täter sich über die Identität des Tatobjekts bzw. des Opfers täuscht.

Sind das tatsächlich angegriffene Objekt und das vorgestellte tatbestandlich gleichwertig, ist der Irrtum unerheblich.

Sind das tatsächlich angegriffene Objekt und das vorgestellte nicht tatbestandlich gleichwertig, scheidet ein Vorsatz bezüglich des tatsächlich angegriffenen Objekts aus. Bestraft wird der Täter dann wegen fahrlässiger Begehung hinsichtlich des tatsächlich angegriffenen Objektes, und wegen Versuches hinsichtlich des vorgestellten Objektes.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/errorinobjectovelpersona.php 30.09.2014

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