Ein Verwaltungsgericht entscheidet nicht über meine Rechtssache. Was kann ich tun?

Entscheidet das Verwaltungsgericht nicht innerhalb seiner Entscheidungsfrist (diese beträgt grundsätzlich sechs Monate), kann nach Ablauf dieser Frist beim Verwaltungsgerichtshof ein Fristsetzungsantrag gestellt werden. Der Antrag ist bei jenem Verwaltungsgericht einzubringen, das mit der Entscheidung säumig ist.

Mit dem Antrag kann erwirkt werden, dass der Verwaltungsgerichtshof dem Verwaltungsgericht aufträgt, binnen einer von ihm festzusetzenden Frist zu entscheiden. Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet dabei selbst nicht über die Rechtssache.

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