Die Erlassung von Bundesgesetzen wird in Österreich seit 2002 durch ein als e-Recht bezeichnetes elektronisches Workflow-System unterstützt. Es umfasst die durchgehende elektronische Erzeugung und Weiterleitung aller Gesetzestexte des Bundes: vom Ministerialentwurf über die Regierungsvorlage, die parlamentarische Bearbeitung und Beschlussfassung bis hin zur seit 1. Jänner 2004 ausschließlich im Internet rechtsverbindlichen elektronischen Kundmachung der Bundesgesetzblätter. MandatarInnen, BürgerInnen und alle InternetnutzerInnen weltweit erhalten umgehend, zeitgleich und kostenlos den gleichen Informationsstand angeboten.
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml