Wenn es in Fällen um ein Fehlverhalten im Sinne einer Pflichtverletzung von Beamtinnen beziehungsweise Beamten oder Vertragsbediensteten geht, liegt eine Dienstaufsichtsbeschwerde vor. Für deren Behandlung ist grundsätzlich die Gruppe Interne Revision und Compliance (MD – Geschäftsbereich Personal und Revision) zuständig.
Dienstaufsichtsbeschwerde
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