Die condictio certae rei ist die Klage (Römisches Recht) des Gläubigers auf Verschaffung oder Übertragung von Eigentum oder Besitz an einer bestimmten Sache. Zu dieser Leistung kann sich der Schulder durch Stipulation (stipulatio = formales Versprechen/ Gelöbnis) verpflichtet haben. Vorauszusetzen ist außerdem die Nichterfüllung der Verpflichtung zur Verschaffung/Übertragung von Eigentum/Besitz an der fraglichen Sache bei Fälligkeit.´
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Condictio_certae_rei 10.12.2014
Lizenzinformation zu diesem Artikel
Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der Lizenz “CC BY-SA 3.0“.