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Certiorari

Certiorari ist ein Rechtsterminus (lat. certiorocertiorem facio – etwa bestimmen, zulassen, bestätigen), der auf die Prozesslehre von Ulpian zurückgeht und die Prozesshandlung bezeichnet, mit der ein übergeordnetes Gericht (iudex ad quem) sich an ein untergeordnetes Gericht (iudex a quo) wendet, um dessen Entscheidung zu überprüfen.

Heute wird der Terminus frei übersetzt mit „sende die Akten“, in dem allgemeinen Sinne, dass eine übergeordnete Stelle die Akten bei einer untergeordneten anfordert.

Insbesondere in den USA bezeichnet der Terminus (auch „cert“ oder „certworthy“) einen Verfahrensschritt als Kombination der Zulassung eines eingelegten Rechtsmittels und der Kundgabe des Devolutiveffekts nach außen, Bestätigung der Appellationszulassung. Das Rechtsmittelgericht erlässt in diesem Fall ein writ of certiorari.

Für den Europäischen Gerichtshof wird die Einführung eines Certiorari diskutiert.

Quellen & Einzelnachweise

  1. Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten: 28 U.S.C. §§ 1254 ff.
  2. Petra Jeney, eumap.org (Hrsg.): Victim of Its Own Success – the EU Court in Need of Reform. 2002 (http://www.eumap.org/journal/features/2002/aug02/eucourtreform, abgerufen am 11. Mai 2009).
  3. T. Kennedy: First Steps Towards a European Certiorari?. In: European Law Review. 1993, S. 121-129.

http://de.wikipedia.org/wiki/Certiorari 10.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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