Im österreichischen Recht gibt es den Begriff „Betreuungsbonus“ als solches nicht, zumindest nicht in einer spezifischen, gesetzlich festgelegten Form wie es möglicherweise im deutschen Recht bekannt sein könnte. Es gibt jedoch im Kontext von Familienförderung und Sozialleistungen verschiedene Maßnahmen, die ähnliche Ziele verfolgen, indem sie Betreuung und Erziehung von Kindern finanziell unterstützen. Eine dieser Maßnahmen ist das Kinderbetreuungsgeld.
Das Kinderbetreuungsgeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Eltern zusteht, um die Betreuung ihres Kindes in den ersten Lebensjahren zu ermöglichen. Es gibt in Österreich unterschiedliche Modelle des Kinderbetreuungsgeldes: das Einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und das pauschale Kinderbetreuungsgeldkonto. Die Wahl des Modells wirkt sich auf die Höhe und die Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes aus.
Das Einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wird für maximal 14 Monate gewährt, sofern beide Elternteile zu gleichen Teilen in Anspruch nehmen; ansonsten beträgt die Bezugsdauer 12 Monate. Die Höhe dieses Modells richtet sich nach dem Einkommen des betreuenden Elternteils im Wirtschaftsjahr vor der Geburt des Kindes. Das Kinderbetreuungsgeldkonto, hingegen, bietet eine flexible Bezugsdauer von 12 bis 28 Monaten für einen Elternteil, oder von 15 bis 35 Monaten bei Bezug durch beide Elternteile. Dieses Modell ist pauschal und nicht einkommensabhängig.
Neben dem Kinderbetreuungsgeld gibt es in Österreich auch weitere finanzielle Hilfen, wie die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag, die zur Unterstützung von Familien mit Kindern gedacht sind. Diese Leistungen sollen helfen, die finanzielle Belastung der Betreuung von Kindern zu mindern und Eltern den notwendigen Handlungsspielraum zu geben, um Beruf und Familie besser zu vereinbaren.
Ein Verständnis für diese Unterstützungsleistungen ist wichtig, da sie den sozialen Schutz und die wirtschaftliche Stabilität von Familien in der wichtigen Phase der frühen Kindheit stärken.