Belegschaftsaktien

(Arbeitnehmeraktien): Aktien, die eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien an eigene Arbeitnehmer ausgibt. Die Ausgabe von Belegschaftsaktien ist vom Gesetz als besonders förderungswürdig anerkannt. Sie dient dem Zweck, die Bindung der Arbeitnehmer an das Unternehmen zu festigen. Ein Bezugsrechtsausschluss, der die Ausgabe von Belegschaftsaktien ermöglichen soll, ist zulässig (Bezugsrecht).

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/belegschaftsaktien/belegschaftsaktien.htm 15.09.2014

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