Bauherrschaft

Mit Bauherrschaft wird vom Gesetz bezeichnet, wer rechtlich oder tatsächlich in eigener Verantwortung den Bau bauliche Anlagen oder anderer Anlagen vorbereitet oder vorbreiten lässt, ausführt oder ausführen lässt oder gegenüber der Bauaufsichtsbehörde als für das Bauvorhaben Verantwortlicher auftritt.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/bauherrschaft.php 29.09.2014

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