(ital.: banca rotta = zerschlagene Bank); Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Gleichzeitig eine Konkursstraftat, wenn der Schuldner bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit bestimmte verschleiernde Handlungen vornimmt.
Bedeutet Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gegenüber seinen Gläubigern. Hat der Schuldner seine Zahlungen eingestellt oder ist über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden, kann er wegen (einfachen oder betrügerischen) B. strafbar sein
Siehe auch
Insolvenzstraftaten
Ferner Staatsbankrott