Bachelor ist ein Hochschulgrad, der ursprünglich im angelsächsischen Sprachraum vergeben wurde. Nach § 19 HRG (Hochschulrahmengesetz, 3) können an den Hochschulen Studiengänge erprobt werden, die zum Bachelor- oder Bakkalaureusgrad führen. Die Regelstudienzeit beträgt mindestens drei und höchstens vier Jahre. Im Rahmen des Bologna-Prozess wird der B. künftig der Regelabschluss des ersten Zyklus des in der Regel 5-jährigen Studiums sein. Am Ende des Studiums steht der Master.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/bachelor/bachelor.htm