Der Begriff Auslösung ist im österreichischen Arbeitsrecht kein allgemein gesetzlich definierter Fachbegriff. In der Praxis geht es meist um Reisekostenersatz, Tagesgeld, Nächtigungsgeld oder um eine kollektivvertragliche Reiseaufwandsentschädigung. Diese Leistungen sollen den Mehraufwand abgelten, der durch eine Dienstreise oder einen auswärtigen Arbeitseinsatz entsteht.
Anspruch
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, richtet sich in Österreich vor allem nach dem Kollektivvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder einer gesonderten Vereinbarung. Viele Kollektivverträge sehen Pauschalen vor. Fehlt eine solche Regelung, besteht nach der Darstellung der Arbeiterkammer grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der tatsächlich verursachten Kosten, soweit sie notwendig und nützlich sind.
Typische Leistungen
- Tagesgeld als Ersatz für Verpflegungsmehraufwand
- Nächtigungsgeld als Ersatz für Übernachtungskosten
- Fahrtkostenersatz etwa für Tickets oder Kilometergeld
- Reiseaufwandsentschädigung als pauschale Abgeltung, wenn der Kollektivvertrag das vorsieht
Krankheit und Urlaub
Ob solche Leistungen während Krankheit oder Urlaub weiterzuzahlen sind, lässt sich nicht allgemein beantworten. Maßgeblich ist die jeweilige Anspruchsgrundlage. Tagesgeld, Nächtigungsgeld und vergleichbare Pauschalen sind typischerweise an eine tatsächliche Dienstreise oder an einen tatsächlichen auswärtigen Einsatz gebunden. Für eine verlässliche Beurteilung muss daher immer der anwendbare Kollektivvertrag oder die konkrete Vereinbarung geprüft werden.
Quellen
- Arbeiterkammer Wien, Dienstreise
- oesterreich.gv.at, Tagesgelder
- oesterreich.gv.at, Nächtigungsgelder
- Wirtschaftskammer Österreich, Lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen
- Wirtschaftskammer Österreich, Kollektivvertrag Datenverarbeitung und Informationstechnik 2025
- Wirtschaftskammer Österreich, Reiseaufwandsentschädigung Textilindustrie 2025
Fachbücher und Kommentare
- Neumayr Matthias, Reissner Gert Peter Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht, 4. Auflage, MANZ, 2025
- Rauch Thomas Arbeitsrecht für Arbeitgeber, 24. Auflage, Linde, 2025





