Ausbildungskosten sind Aufwendungen, die gemacht werden, um Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, die als Grundlage für einen zukünftigen Beruf dienen. Sie müssen in der erkennbaren Absicht getätigt werden, aufgrund der erlangten Ausbildung eine Erwerbstätigkeit auszuüben; sie müssen berufsbezogen sein.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/ausbildungskosten/ausbildungskosten.htm