Eine vom Grundsatz der Einmaligkeit gekennzeichnete kommunale Abgabe (Abgaben, kommunale), die sich als Gegenleistung ausschließlich auf die Kosten für bestimmte Baumaßnahmen an nicht leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtungen und Anlagen bezieht. Überwiegend werden Ausbaubeiträge für Baumaßnahmen an Straßen nach deren erstmaliger endgültiger Herstellung (dafür fällt ein Erschließungsbeitrag an) erhoben.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/ausbaubeitrag/ausbaubeitrag.htm