Es handelt sich hierbei um einen Begriff aus dem Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten vor bzw. nach der Scheidung. Diese Unterhaltsleistung wird dementsprechend auch von den Betroffenen oft als unangemessen betrachtet. Auszugehen ist von dem Beitrag des jeweiligen Ehegatten zu den ehelichen Lebensverhältnissen. Arbeitet z.B. die Ehefrau gar nicht oder nur teilweise, dann wird die Differenz der Einkünfte der Ehegatten festgestellt.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/aufstockungsunterhalt/aufstockungsunterhalt.htm