Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Aufenthaltsrecht“ jene rechtlichen Bestimmungen, die den Aufenthalt von Ausländern in Österreich regeln. Diese Regelungen finden sich hauptsächlich im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Das Aufenthaltsrecht umfasst verschiedene Aufenthaltstitel, die nach spezifischen Bedingungen und Voraussetzungen erteilt werden, und auf unterschiedlichen Zwecken beruhen.
Zu den relevanten Aufenthaltstiteln gehören unter anderem der Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“, der „Niederlassungsbewilligung“, die „Rot-Weiß-Rot-Karte“, und die „Familienangehöriger“-Karten. Jeder dieser Titel hat eigene Voraussetzungen, wie etwa das Vorliegen einer bestimmten Qualifikation, ein Arbeitsverhältnis oder das Verwandtschaftsverhältnis zu einer in Österreich lebenden Person.
Ein zentrales Element bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels ist die Sicherung des Lebensunterhalts (§ 11 Abs. 2 NAG). Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um seinen Lebensunterhalt sowie gegebenenfalls den seiner Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen bestreiten zu können.
Besondere Bestimmungen existieren für den Familiennachzug, bei dem etwa Sprachkenntnisse oder eine Integrationsvereinbarung für längerfristige Aufenthalte erforderlich sein können. Zudem gibt es Ausnahmen und spezielle Regelungen für Studierende, Forscher, Künstler oder aus humanitären Gründen.
Das Aufenthaltsrecht in Österreich ist also ein komplexes Regelwerk, das neben migrationspolitischen Zielen auch menschen- und grundrechtlichen Ansprüche berücksichtigen muss. Die Verwaltungspraxis und die gesetzlichen Regelungen sind dabei ständig im Fluss und können sich durch gesetzgeberische Veränderungen weiterentwickeln.