Aufenthaltsort

Im Gegensatz zum Wohnsitz hat eine Person ihren ständigen A. dort, wo sie tatsächlich auf eine gewisse Dauer anwesend ist, ohne den Ort zum räumlichen Mittelpunkt ihres Lebens zu machen.

Siehe auch

Aufenthalt
Wohnsitz

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/aufenthaltsort/aufenthaltsort.htm

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