(griech. = namenlos); ohne Namen, dem Namen nach unbekannt. Begriff hat im Urheber- und Presserecht Bedeutung. Der Staatsanwalt muß auch bei anonymen Anzeigen tätig werden.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/anonym/anonym.htm
(griech. = namenlos); ohne Namen, dem Namen nach unbekannt. Begriff hat im Urheber- und Presserecht Bedeutung. Der Staatsanwalt muß auch bei anonymen Anzeigen tätig werden.
http://www.rechtslexikon.net/d/anonym/anonym.htm
Recherchieren Sie hier, weil Sie Beratung von facheinschlägigen Anwälten benötigen? Wir werden in unserer Datenbank nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.
DATENSCHUTZ • AGB • COOKIES • IMPRESSUM