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- Anknüpfung
Das internationale Privatrecht klärt, nach welcher Privatrechtsordnung ein Fall entschieden wird. Als Anknüpfung wird dabei das Auffinden der maßgeblichen Rechtsordnung bezeichnet.
Quellen
- Stefan Perner; Martin Spitzer; Georg E Kodek. Bürgerliches Recht 5. Aufl inkl. Glossar