Mit Anciennität wird das Dienstalter von Beamten und Offizieren bezeichnet. Entsprechend wird mit Anciennitätsprinzip ein Prinzip bezeichnet, bei dem die Verteilung von Rechten/Vorrangstellungen nach dem Dienstalter erfolgt. D.h. der Dienstältere hat Vorrang vor dem Dienstjüngeren.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/anciennitaet.php 29.09.2014