Hierbei handelt es sich um die linke Seite einer Bilanz. Auf dieser Seite werden die Vermögenswerte (sog. Aktiva oder Aktivposten) der Unternehmung ausgewiesen. Sie zeigt, wie die auf der Passivseite aufgeführten finanziellen Mittel verwendet wurden. Die Summe der Werte von Aktiv- und Passivseite müssen übereinstimmen, ansonsten ist die Bilanz nicht ausgeglichen.
Beide Seiten werden nach bestimmten Gliederungsvorschriften — je nach Rechtsform der Unternehmung geordnet.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/aktivseite/aktivseite.htm