Inkorporationstheorie: Danach ist Völkerrecht automatisch Bestandteil des innerstaatlichen Rechts. Es wird nicht zu innerstaatlichem Recht, sondern behält seinen Rechtscharakter als Völkerrecht. Der Monismus wird als Grundlage der Adoptionspraxis gesehen.
Gemäss der monistischen Adoptionstheorie erlangen die völkerrechtlichen Verträge also direkte innerstaatliche Geltung.