Die Abschlussprovision (auch Einmalprovision und Abschlusscourtage) ist das variable Entgelt für die Vermittlung oder den Abschluss eines Geschäftes. Sie wird dem Handelsvertreter für Geschäfte gewährt, die auf seine Tätigkeit als solcher zurückzuführen sind.
Abschlußprovisionen aus Geschäften, die dem Versicherungsangestellten für vor Eintritt des Versicherungsfalles vermittelten Verträge zustehen, die jedoch erst nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit an ihn ausgezahlt werden, sind nicht dem Begriff der weitergeleisteten Bezüge im Sinne des § 143 Abs 1 Z 3 ASVG zu unterstellen und führen damit nicht zum Ruhen des Krankengeldes. Es handelt sich dabei um Entgelt für früher erbrachte Leistungen.
Siehe auch
Provision