- Ratgeber
- Zivilverfahrensrecht
- Kridamäßige Verteilung
Wenn ein Vermögen überschuldet ist und mehr als ein Gläubiger Forderungen daran stellen, wird das überschuldete Vermögen auf die Gläubiger verhältnismäßig aufgeteilt. Wichtig dabei zu erkennen ist, dass manche Forderungen vorrangig zu behandeln sind.
Eine kridamäßige Verteilung nach § 73 AußStrG sei nur über Antrag und vor allem nur dann möglich, wenn es sich um einen unbedeutenden Nachlass handle. Als Richtwert sei dabei eine Jahresmindestpension nach dem ASVG anzusehen.
Erbrecht
Als vorrangige Forderungen sind etwa die Kosten aus dem Verlassenschaftsverfahren, Begräbniskosten, Sachwalterschaftsentschädigungen sowie Mieten ab dem Todestag.
Quellen & Einzelnachweise
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20000529_OGH0002_0070OB00086_00Y0000_000