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Der Grundsatz In dubio pro reo lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“, kurz Zweifelssatz, ist ein schlagwortartiger Ausdruck dafür, dass im Strafprozess ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn dem Gericht Zweifel an seiner Schuld verbleiben.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/In_dubio_pro_reo 04.11.2014
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