Vorabentscheidungsverfahren

Hierbei entscheidet der EuGH über: → Auslegung der Verträge (EUV, AEUV, Charta der Grundrechte) → Auslegung und Gültigkeit rechtsverbindlicher Handlungen der Organe und Einrichtungen der Union

  • FOTO FROST: „Der Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens muss die Prüfung der Gültigkeit eines Gemeinschaftsrechtsakts sein“
  • Das Verfahren basiert auf der Zusammenarbeit von Gerichten, daher kann nur ein „Gericht“ dieses Verfahren einleiten. Definition laut NORDSEE:

Richter unabhängig und weisungsfrei → Zuständigkeit des Gerichtes gesetzlich vorgeschrieben → auf ständiger Basis eingerichtet → Entscheidet nach Rechtsnormen und nicht nach Billigkeit

  • Die Rechtsfrage muss zudem Gegenstand eines „echten Rechtsstreits“ sein
  • Jedes Gericht kann das Verfahren einleiten – Ein funktional letztinstanzliches (deren Entscheidungen mit innerstaatlichen Rechtsmitteln nicht mehr angefochten werden können) ist dazu verpflichtet → C.I.L.F.I.T.
  • Die CILFIT-Regel besagt, ein funktional letztinstanzliches Gericht muss nur dann nicht den EuGH anrufen, wenn folgendes vorliegt:

→ Die gestellte Rechtsfrage ist nicht entscheidungserheblich oder hypothetisch → Vorhandensein gesicherter Rechtsprechung oder passende Leitentscheidung → Kein vernünftiger Zweifel an der Auslegung der streitigen Vorschrift ist möglich

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

EMPFEHLUNG

Rechtsanwalt Daniel Lackner Recht einfach machen

Videos

RechtEasy Podcast

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

1

Unverbindliche Anfrage stellen

2

Wir leiten diese an einen Experten weiter

3

Der Anwalt nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf

Wir werden in unserem Netzwerk nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Ob und wie viel Geld die Bearbeitung Ihrer Anfrage kostet, wird er oder Sie Ihnen direkt vor Ihrer Beauftragung mitteilen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.


Filter

Filter Search Results