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Neu: Automatische Verlinkung der Rechtsbegriffe auf der gesamten Seite

Neu: Automatische Verlinkung der Rechtsbegriffe in unserem Wiki
Wir haben uns zur Aufgabe gemacht, das Leben aller Recht-Suchenden zu vereinfachen, indem wir die juristische Recherche in das digitale Zeitalter heben. Das bedeutet, dass wir ständig mit der Weiterentwicklung von RechtEasy.at beschäftigt sind.
Mit dem hiermit angekündigten Update führen wir endlich ein lang gewünschtes Feature ein:

Automatische, Verlinkung der Rechtsbegriffe von der ganzen Seite aus

Dadurch ist beinahe jeder Rechtsbegriff automatisch miteinander verknüpft. Aber nicht nur das: Auch innerhalb der Paragrafen, der Blogartikel, Jobinserate & Firmenprofile werden die Begriffe automatisch verlinkt.

Was bedeuten die automatischen Verlinkung genau?

Bei der automatischen Verlinkung handelt es sich um eine Funktionalität, durch die automatisiert ein Link bei jenen Wörtern gesetzt wird, die auch gleichzeitig einen eigenen Rechtsbegriff-Artikel auf unserer Plattform haben. Das funktioniert in jeder möglichen Reihenfolge. Das bedeutet, dass auch die bereits existierenden Artikel auf neue erstellte Rechtsbegriffe verlinken – vollautomatisiert. Das Feature funktioniert allerdings nur, wenn das Wort exakt wie der Titel des Rechtsbegriff geschrieben wird. Wenn auch nur ein Buchstabe anders lautet, kann es also funktionsbedingt zu keiner Verlinkung kommen. Bei dieser Erweiterung handelt es sich um ein bedeutungsvolles Feature, das sich viele RechtEasy-User gewünscht haben. Gehören Sie dazu? Lassen Sie uns wissen, was Sie von der neuen Funktion halten und schreiben Sie uns Ihr Feedback via Email oder auf Facebook.

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