Begriff des Mediengesetzes (MedienG). Der Medieninhaber ist der Gesamtverantwortliche für ein Medium, gegen den sich auch allfällige Ansprüche nach dem Mediengesetz richten.
Siehe Kapitel Medienrecht
Begriff des Mediengesetzes (MedienG). Der Medieninhaber ist der Gesamtverantwortliche für ein Medium, gegen den sich auch allfällige Ansprüche nach dem Mediengesetz richten.
Siehe Kapitel Medienrecht
Recherchieren Sie hier, weil Sie Beratung von facheinschlägigen Anwälten benötigen? Wir werden in unserer Datenbank nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.
DATENSCHUTZ • AGB • COOKIES • IMPRESSUM