KI-Anwendung Grok: KommAustria unterstützt Verfahren der Europäischen Kommission gegen X

Medienbehörde ruft Betroffene zur Meldung sexualisierter, KI-generierter Inhalte auf

Wien (OTS) – Im Rahmen der Eröffnung eines förmlichen Verfahrens der Europäischen Kommission gegen die Plattform X, unterstützt die Medienbehörde KommAustria als österreichische Koordinatorin für digitale Dienste die Opfer von sexualisierten Deepfakes und ersucht um Anzeige derartiger Inhalte. Das Ziel des Verfahrens der Kommission ist es, auf Grundlage des Digital Services Act gegen die Erstellung und Verbreitung rechtswidrigen Bildmaterials vorzugehen. Hierzu sollen mögliche Sorgfaltsverstöße von X im Zusammenhang mit der KI-Anwendung Grok dokumentiert werden. Diese betreffen insbesondere die mögliche Herstellung und Verbreitung illegal generierter KI-Inhalte. Die Kommission verdeutlicht damit auch die Gefahr, die von der Nutzung nicht überwachter KI-Tools ausgeht.
HintergrundIn den vergangenen Wochen sind aufgrund von Entwicklungen des Chatbots und der App „Grok“ vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen auf der Plattform „X“ unter anderem sexualisierte Deepfakes ohne Zustimmung der abgebildeten Personen angefertigt wurden. Laut einer Studie der Organisation „AI Forensics“ sind von solchen Deepfakes zu 80 % Frauen betroffen.

Die Abbildungen können gegen verschiedene Normen des österreichischen Rechts verstoßen. Über die Rechtslage wird die KommAustria die Plattform informieren. Anlass dafür ist die Ankündigung des Unternehmens, entsprechende Features nur in jenen Gebieten zu deaktivieren, in denen derartige Inhalte verboten sind.

Aufruf zur Einbringung von Beschwerden

Betroffene sollten in einem ersten Schritt Fälle direkt bei X unter der Meldemöglichkeit „illegale Inhalte“ melden. Informationen, wie Nutzende illegale Inhalte auf Plattformen melden können, bietet die Website der RTR unter https://www.rtr.at/medien/was_wir_tun/DigitaleDienste/DSA/Deepfakes.html.

Zusätzlich ruft die KommAustria Betroffene dazu auf, entsprechende Fälle auch über das Beschwerdeportal der RTR einzureichen. Die Beschwerden werden an die Europäische Kommission weitergeleitet und dienen als Grundlage für die Beurteilung von Rechtsverletzungen im dem am Montag eröffneten Verfahren. Beschwerden leisten einen wesentlichen Beitrag zur wirksamen Durchsetzung des DSA. Zudem stellen sie eine zentrale Informationsquelle für die Beurteilung der Einhaltung von gesetzlichen Verpflichtungen durch Online-Plattformen dar.

Unter https://www.rtr.at/medien/was_wir_tun/Beschwerdestelle/Beschwerdeportal.de.html ist das Online-Beschwerdeportal der RTR abrufbar.

Ergänzend zur Einbringung einer Beschwerde, können Nutzer:innen Beratung und Unterstützung zur Entfernung illegaler Inhalte auch durch zertifizierte Trusted Flagger in Anspruch nehmen. Diese Organisationen verfügen über prioritäre Meldewege, die ein effizientes und schnelles Vorgehen gegen solche Inhalte ermöglichen. Beim Verdacht von Kindesmissbrauch oder der Wiederbetätigung bietet zusätzlich die „Stopline“ der ISPA weitere Hilfe: https://www.stopline.at/de/home .

Die Presseaussendung der Europäischen Kommission zum Verfahren gegen X: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_26_203.

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