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Stand der Gesetzgebung: 17.06.2024
In Kraft seit : 03.08.2004
§ 27 Entfall der Eigenüberwachung
Für in ein Verzeichnis gemäß § 16 eingetragene Organisationen entfällt die Verpflichtung zur Eigenüberwachung gemäß § 82b GewO 1994 und § 134 Abs. 4 WRG.