Art. 2 blvg
Stand der Gesetzgebung: 17.06.2024
Kategorie:
Artikel IIStand der Gesetzgebung: 17.06.2024
In Kraft seit : 01.02.1982
Art. 2
Artikel II des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 399/1975 tritt mit Ablauf des 31. Jänner 1982 außer Kraft. Durch dieses Außerkrafttreten werden die auf Grund dieser Bestimmungen festgesetzten Einreihungen von Unterrichtsgegenständen in Lehrverpflichtungsgruppen in ihrer Rechtswirksamkeit nicht berührt.