Staatsverträge

Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (USA)

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten

Vertrag – USAFassung seit 4. Mai 2012RIS-Stand 17. Juni 2013

RIS-Gesetzesnummer 20007867 · BGBl. III Nr. 89/2012 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 126/2013 · 29/08 Strafrecht · Original im RIS öffnen

Anl. 1

Anl. 1

Fassung: 4. Mai 2012 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Anl. 1 Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (USA)?

  • KernaussageAnl. 1 Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (USA) behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Gemäß Artikel 3 dieses Abkommens sind automatisierte daktyloskopische Identifizierungssysteme

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuVerfahren und Zuständigkeit, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger ParagraphArt. 27 Inkrafttreten
Nächster ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 1 Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (USA) in einfachen Worten?

Anl. 1 Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (USA) behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 4. Mai 2012 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
15. Juni 2012
Fassung seit
4. Mai 2012
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
30. August 2026 13:46
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. III Nr. 126/2013

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