Art. 25
Art. 25
Fassung: 1. September 2005 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Art. 25 Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen?
- KernaussageArt. 25 Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 79/01 Schulen, Universitäten
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 25 Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen in einfachen Worten?
Art. 25 Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. September 2005 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 5. Mai 2022
- Fassung seit
- 1. September 2005
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 6. Oktober 2026 13:34
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RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. III Nr. 120/2008 (K – Geltungsbereich)
- BGBl. I Nr. 2/2008 (1. BVRBG) (NR: GP XXIII RV 314 AB 370 S. 41. BR: 7799 AB 7830 S. 751.)
- BGBl. III Nr. 174/2005 (K – Geltungsbereich)
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
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