§ 6
§ 6 Bewertungen, Berechnungen und Messungen
Fassung: 1. August 2016 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 6 VEMF?
- Kernaussage§ 6 VEMF behandelt "Bewertungen, Berechnungen und Messungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit diese Bestimmung auf das konkrete Rechtsverhältnis angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Elektromagnetische Felder an den Arbeitsplätzen sind einer Bewertung zu unterziehen. Dazu
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Bewertungen, Berechnungen und Messungen
§ 6. (1) Elektromagnetische Felder an den Arbeitsplätzen sind einer Bewertung zu unterziehen. Dazu
(2) Ist es nicht möglich, die Einhaltung der Expositionsgrenzwerte aufgrund von leicht zugänglichen Informationen zuverlässig zu bestimmen, wird die Exposition anhand von Berechnungen oder Messungen bewertet.
(3) Arbeitgeber/innen haben dafür zu sorgen, dass Bewertungen, Berechnungen und Messungen
(4) Bewertungen, Berechnungen und Messungen dürfen nur von fachkundigen Personen oder Diensten durchgeführt werden. Diese müssen die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Berufserfahrungen besitzen und die Gewähr für die gewissenhafte und repräsentative Durchführung der Bewertungen, Berechnungen und Messungen nach dem Stand der Technik bieten. Als Fachkundige können auch Betriebsangehörige eingesetzt werden.
(5) Fachkundige Personen oder Dienste müssen über die je nach Art der Aufgabenstellung notwendigen und geeigneten Einrichtungen und Unterlagen verfügen (z. B. Vergleichsdaten, einschlägige technische Normen, Software für Berechnungen, Messgeräte, die den vorherrschenden Bedingungen insbesondere unter Berücksichtigung der Merkmale der zu messenden physikalischen Größe angepasst sind oder aus denen die physikalische Größe eindeutig und repräsentativ abgeleitet werden kann).
(6) An öffentlich zugänglichen Arbeitsplätzen ist es nicht erforderlich, eine Expositionsbewertung durchzuführen, wenn bereits eine Bewertung gemäß den Vorschriften zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern erfolgt ist, wenn die in diesen Vorschriften festgelegten Grenzwerte in Bezug auf die Arbeitnehmer/innen eingehalten werden und wenn Sicherheits- und Gesundheitsrisiken ausgeschlossen sind. Werden Arbeitsmittel, die zur Benutzung durch die Allgemeinheit bestimmt sind und Unionsrecht zu Produkten entsprechen, das ein höheres Sicherheitsniveau vorschreibt als diese Verordnung, bestimmungsgemäß für die Allgemeinheit verwendet, und werden keine anderen Arbeitsmittel verwendet, gelten diese Bedingungen als erfüllt.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 6 VEMF in einfachen Worten?
§ 6 VEMF behandelt "Bewertungen, Berechnungen und Messungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. August 2016 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 13. Juli 2016
- Fassung seit
- 1. August 2016
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 06:19
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