Verordnungen

Verordnung elektromagnetische Felder

Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder (Verordnung elektromagnetische Felder – VEMF)

VEMFVerordnungFassung seit 1. August 2016RIS-Stand 13. Juli 2016

RIS-Gesetzesnummer 20009590 · BGBl. II Nr. 179/2016 · 60/02 Arbeitnehmerschutz · Original im RIS öffnen

§ 11

§ 11 Persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichnung

Fassung: 1. August 2016 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 11 VEMF?

  • Kernaussage§ 11 VEMF behandelt "Persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichnung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit diese Bestimmung auf das konkrete Rechtsverhältnis angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdWichtig ist: Für Arbeitnehmer/innen, die sich in Bereichen aufhalten, in denen ein Expositionsgrenzwert überschritten ist, ist geeignete persönliche...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichnung

§ 11. (1) Für Arbeitnehmer/innen, die sich in Bereichen aufhalten, in denen ein Expositionsgrenzwert überschritten ist, ist geeignete persönliche Schutzausrüstung je nach Art und Ausmaß der vorliegenden Gefahr zur Verfügung zu stellen und von den Arbeitnehmer/innen gemäß § 15 Abs. 2 ASchG zweckentsprechend zu benutzen und zu lagern.

(2) Bereiche, in denen ein Auslösewert überschritten ist oder in denen Arbeitnehmer/innen wahrscheinlich einer Gefährdung durch elektromagnetische Felder ausgesetzt sind (z. B. Implantatträger/innen), sind in geeigneter Weise zu kennzeichnen. Wenn dies technisch möglich und aufgrund der Expositionsgefahr gerechtfertigt ist, sind diese Bereiche auch abzugrenzen und ist der Zugang einzuschränken. Ist der Zugang zu diesen Bereichen aus anderen Gründen auf geeignete Weise eingeschränkt und sind die Arbeitnehmer/innen über die Gefahren elektromagnetischer Felder informiert und unterwiesen (§ 8), sind speziell auf elektromagnetische Felder ausgerichtete Kennzeichnungen und Zugangsbeschränkungen nicht erforderlich.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen
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Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 11 VEMF in einfachen Worten?

§ 11 VEMF behandelt "Persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichnung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
13. Juli 2016
Fassung seit
1. August 2016
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
7. Oktober 2026 06:19
Frühere Fassungen

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