Verordnungen

Verordnung elektromagnetische Felder

Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder (Verordnung elektromagnetische Felder – VEMF)

VEMFVerordnungFassung seit 1. August 2016RIS-Stand 13. Juli 2016

RIS-Gesetzesnummer 20009590 · BGBl. II Nr. 179/2016 · 60/02 Arbeitnehmerschutz · Original im RIS öffnen

§ 5

§ 5 Auslöse- und Expositionsgrenzwerte für schwangere Arbeitnehmerinnen

Fassung: 1. August 2016 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 5 VEMF?

  • Kernaussage§ 5 VEMF behandelt "Auslöse- und Expositionsgrenzwerte für schwangere Arbeitnehmerinnen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit diese Bestimmung auf das konkrete Rechtsverhältnis angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdWichtig ist: Für schwangere Arbeitnehmerinnen gelten die Auslösewerte (Referenzwerte) und Expositionsgrenzwerte (Basisgrenzwerte) für den Schutz der allgemeinen Bevölkerung...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Auslöse- und Expositionsgrenzwerte für schwangere Arbeitnehmerinnen

§ 5. Für schwangere Arbeitnehmerinnen gelten die Auslösewerte (Referenzwerte) und Expositionsgrenzwerte (Basisgrenzwerte) für den Schutz der allgemeinen Bevölkerung vor Exposition durch elektromagnetische Felder gemäß der Empfehlung des Rates 1999/519/EG zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz – 300 GHz), ABl. Nr. L 199/59 vom 30. Juli 1999.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 5 VEMF in einfachen Worten?

§ 5 VEMF behandelt "Auslöse- und Expositionsgrenzwerte für schwangere Arbeitnehmerinnen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. August 2016 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
13. Juli 2016
Fassung seit
1. August 2016
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
7. Oktober 2026 06:19
Frühere Fassungen

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