Verordnungen

Pensionskassen-Quartalsmeldeverordnung 2025

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung der Pensionskassen-Quartalsausweise (Pensionskassen-Quartalsmeldeverordnung 2025 – PK-QMV 2025)

PK-QMV 2025VerordnungFassung seit 1. Januar 2025RIS-Stand 27. November 2024

RIS-Gesetzesnummer 20012743 · BGBl. II Nr. 323/2024 · 57/03 Betriebliche und private Altersvorsorge · Original im RIS öffnen

§ 8

§ 8 In- und Außerkrafttreten

Fassung: 1. Januar 2025 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 8 PK-QMV 2025?

  • Kernaussage§ 8 PK-QMV 2025 beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 57/03 Betriebliche und private Altersvorsorge

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

In- und Außerkrafttreten

§ 8. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft und ist erstmalig auf Meldungen zum Stichtag 31. März 2025 anzuwenden.

(2) Die Quartalsmeldeverordnung 2012 – QMV 2012, BGBl. II Nr. 417/2011, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 330/2018, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft und ist letztmalig auf Meldungen zum Stichtag 31. Dezember 2024 anzuwenden.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 8 PK-QMV 2025 in einfachen Worten?

§ 8 PK-QMV 2025 beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2025 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
27. November 2024
Fassung seit
1. Januar 2025
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
5. Oktober 2026 12:59
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Verweise

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