Anl. 3
Anl. 3 zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung der Pensionskassen-Quartalsausweise (Pensionskassen-Quartalsmeldeverordnung 2025 – PK-QMV 2025)
Fassung: 1. Januar 2025 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 3 PK-QMV 2025?
- KernaussageAnl. 3 PK-QMV 2025 behandelt "zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung der Pensionskassen-Quartalsausweise (Pensionskassen-Quartalsmeldeverordnung 2025 – PK-QMV 2025)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 57/03 Betriebliche und private Altersvorsorge
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung der Pensionskassen-Quartalsausweise (Pensionskassen-Quartalsmeldeverordnung 2025 – PK-QMV 2025)
Durchrechnung der Vermögenswerte
Meldeposition
Bezeichnung der Meldeposition
PK.006.03_C0010PK
ID Code des Vermögenswerts;
(ID code of Collective Investments Undertaking)
PK.006.03_C0020PK
Art des ID Codes des Vermögenswerts;
(Type of code of Collective Investments Undertaking)
PK.006.03_C0025PK
Bezeichnung der Position;
(Item Title of Collective Investments Undertaking)
PK.006.03_C1010PK
ID Code des durchgerechneten Vermögenswertes;
(Asset ID Code Sub-Bestand)
PK.006.03_C1020PK
Art des ID Codes des durchgerechneten Vermögenswertes;
(Type of Code Sub-Bestand)
PK.006.03_C1030PK
Bezeichnung des durchgerechneten Vermögenswertes;
(Item Title Sub-Bestand)
PK.006.03_C1040PK
Emittent des durchgerechneten Vermögenswertes;
(Issuer Name Sub-Bestand)
PK.006.03_C1050PK
Codes des Emittenten des durchgerechneten Vermögenswertes;
(Issuer Code Sub-Bestand)
PK.006.03_C1070PK
Wirtschaftszweig des Emittenten des durchgerechneten Vermögenswertes;
(Issuer Sector Sub-Bestand)
PK.006.03_C0030PK
Kategorie des zugrunde liegenden durchgerechneten Vermögenswertes;
(Underlying asset category Sub-Bestand)
PK.006.03_C0040PK
Land des Emittenten des durchgerechneten Vermögenswertes;
(Issuer Country Sub-Bestand)
PK.006.03_C1080PK
Währung des durchgerechneten Vermögenswertes;
(Currency Sub-Bestand)
PK.006.03_C1090PK
Börsennotierter durchgerechneter Vermögenswert;
(Listed Sub-Bestand)
PK.006.03_C1130PK
Held-to-Maturity des durchgerechneten Vermögenswertes;
(HTM Sub-Bestand)
PK.006.03_C1150PK
Bonitätsstufe des externen Ratings des durchgerechneten Vermögenswertes;
(Credit quality step [externes Rating] Sub-Bestand)
PK.006.03_C1160PK
Bonitätsstufe des internen Ratings des durchgerechneten Vermögenswertes;
(Credit quality step [internes Rating] Sub-Bestand)
PK.006.03_C1100PK
Bilanzwert
PK.006.03_C1110PK
Marktwert
PK.006.03_C1120PK
Positionsnummer;
Veranlagungskategorie (PNR)
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 3 PK-QMV 2025 in einfachen Worten?
Anl. 3 PK-QMV 2025 behandelt "zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung der Pensionskassen-Quartalsausweise (Pensionskassen-Quartalsmeldeverordnung 2025 – PK-QMV 2025)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2025 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 27. November 2024
- Fassung seit
- 1. Januar 2025
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 12:59
Keine frühere Fassung im lokalen Cache. Der aktuelle RIS-Verweis bleibt als Originalquelle verknüpft.
RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Rückverweise
Noch keine Rückverweise im lokalen Cache. Die Aktualisierung wurde im Hintergrund vorgemerkt; bis dahin werden ausschließlich lokal vorhandene Daten angezeigt.