Verordnungen

Pensionskassen-Quartalsmeldeverordnung 2025

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung der Pensionskassen-Quartalsausweise (Pensionskassen-Quartalsmeldeverordnung 2025 – PK-QMV 2025)

PK-QMV 2025VerordnungFassung seit 1. Januar 2025RIS-Stand 27. November 2024

RIS-Gesetzesnummer 20012743 · BGBl. II Nr. 323/2024 · 57/03 Betriebliche und private Altersvorsorge · Original im RIS öffnen

Anl. 3

Anl. 3 zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung der Pensionskassen-Quartalsausweise (Pensionskassen-Quartalsmeldeverordnung 2025 – PK-QMV 2025)

Fassung: 1. Januar 2025 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Anl. 3 PK-QMV 2025?

  • KernaussageAnl. 3 PK-QMV 2025 behandelt "zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung der Pensionskassen-Quartalsausweise (Pensionskassen-Quartalsmeldeverordnung 2025 – PK-QMV 2025)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 57/03 Betriebliche und private Altersvorsorge

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung der Pensionskassen-Quartalsausweise (Pensionskassen-Quartalsmeldeverordnung 2025 – PK-QMV 2025)

Durchrechnung der Vermögenswerte

Meldeposition

Bezeichnung der Meldeposition

PK.006.03_C0010PK

ID Code des Vermögenswerts;

(ID code of Collective Investments Undertaking)

PK.006.03_C0020PK

Art des ID Codes des Vermögenswerts;

(Type of code of Collective Investments Undertaking)

PK.006.03_C0025PK

Bezeichnung der Position;

(Item Title of Collective Investments Undertaking)

PK.006.03_C1010PK

ID Code des durchgerechneten Vermögenswertes;

(Asset ID Code Sub-Bestand)

PK.006.03_C1020PK

Art des ID Codes des durchgerechneten Vermögenswertes;

(Type of Code Sub-Bestand)

PK.006.03_C1030PK

Bezeichnung des durchgerechneten Vermögenswertes;

(Item Title Sub-Bestand)

PK.006.03_C1040PK

Emittent des durchgerechneten Vermögenswertes;

(Issuer Name Sub-Bestand)

PK.006.03_C1050PK

Codes des Emittenten des durchgerechneten Vermögenswertes;

(Issuer Code Sub-Bestand)

PK.006.03_C1070PK

Wirtschaftszweig des Emittenten des durchgerechneten Vermögenswertes;

(Issuer Sector Sub-Bestand)

PK.006.03_C0030PK

Kategorie des zugrunde liegenden durchgerechneten Vermögenswertes;

(Underlying asset category Sub-Bestand)

PK.006.03_C0040PK

Land des Emittenten des durchgerechneten Vermögenswertes;

(Issuer Country Sub-Bestand)

PK.006.03_C1080PK

Währung des durchgerechneten Vermögenswertes;

(Currency Sub-Bestand)

PK.006.03_C1090PK

Börsennotierter durchgerechneter Vermögenswert;

(Listed Sub-Bestand)

PK.006.03_C1130PK

Held-to-Maturity des durchgerechneten Vermögenswertes;

(HTM Sub-Bestand)

PK.006.03_C1150PK

Bonitätsstufe des externen Ratings des durchgerechneten Vermögenswertes;

(Credit quality step [externes Rating] Sub-Bestand)

PK.006.03_C1160PK

Bonitätsstufe des internen Ratings des durchgerechneten Vermögenswertes;

(Credit quality step [internes Rating] Sub-Bestand)

PK.006.03_C1100PK

Bilanzwert

PK.006.03_C1110PK

Marktwert

PK.006.03_C1120PK

Positionsnummer;

Veranlagungskategorie (PNR)

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 3 PK-QMV 2025 in einfachen Worten?

Anl. 3 PK-QMV 2025 behandelt "zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung der Pensionskassen-Quartalsausweise (Pensionskassen-Quartalsmeldeverordnung 2025 – PK-QMV 2025)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2025 bis laufend.

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Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
27. November 2024
Fassung seit
1. Januar 2025
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
5. Oktober 2026 12:59
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