Verordnungen

Land- und forstwirtschaftliche Verordnung biologische Arbeitsstoffe

Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe in der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliche Verordnung biologische Arbeitsstoffe – LF-VbA)

LF-VbAVerordnungFassung seit 1. November 2024RIS-Stand 8. November 2024

RIS-Gesetzesnummer 20012248 · BGBl. II Nr. 127/2023 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 294/2024 · 60/01 Arbeitsvertragsrecht · Original im RIS öffnen

§ 12a

§ 12a Verzeichnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Fassung: 1. November 2024 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 12a LF-VbA?

  • Kernaussage§ 12a LF-VbA behandelt "Verzeichnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit diese Bestimmung auf das konkrete Rechtsverhältnis angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Das Verzeichnis gemäß § 230 LAG ist auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu führen, die der...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Verzeichnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 12a. (1) Das Verzeichnis gemäß § 230 LAG ist auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu führen, die der Einwirkung von bestimmten biologischen Arbeitsstoffen der Gruppe 2 ausgesetzt sind, die in den Organismenlisten (Anhang 2 der VbA) mit dem Hinweis „D“ versehen sind.

(2) Das Verzeichnis gemäß § 230 LAG ist auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu führen, die Arbeiten durchführen, bei denen ein direkter Kontakt mit bestimmten biologischen Arbeitsstoffen der Gruppe 2 gegeben ist, die in den Organismenlisten (Anhang 2 der VbA) mit dem Hinweis „D*“ versehen sind.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

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Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 12a LF-VbA in einfachen Worten?

§ 12a LF-VbA behandelt "Verzeichnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
29. Oktober 2024
Fassung seit
1. November 2024
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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