Verordnungen

Kleine Versicherungsvereine Eigenmittelerfordernisverordnung

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Ermittlung des Eigenmittelerfordernisses kleiner Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (kleine Versicherungsvereine Eigenmittelerfordernisverordnung – kV-EEV)

kV-EEVVerordnungFassung seit 1. Januar 2016RIS-Stand 5. Mai 2015

RIS-Gesetzesnummer 20009144 · BGBl. II Nr. 94/2015 · 57/01 Versicherungsaufsicht · Original im RIS öffnen

§ 2

§ 2 Prämienindex

Fassung: 1. Januar 2016 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 2 kV-EEV?

  • Kernaussage§ 2 kV-EEV behandelt "Prämienindex" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Zur Ermittlung des Prämienindex ist der Betrag der abgegrenzten Prämien des Geschäftsjahres heranzuziehen. Von diesem Betrag...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Prämienindex

§ 2. Zur Ermittlung des Prämienindex ist der Betrag der abgegrenzten Prämien des Geschäftsjahres heranzuziehen. Von diesem Betrag ist der Anteil der Rückversicherer abzuziehen. Auf den so ermittelten Betrag der abgegrenzten Prämien im Eigenbehalt ist ein Satz von 50% anzuwenden.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine gesonderte Gliederungsangabe vorhanden.
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger Paragraph§ 1 Eigenmittelerfordernis

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 2 kV-EEV in einfachen Worten?

§ 2 kV-EEV behandelt "Prämienindex" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2016 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
5. Mai 2015
Fassung seit
1. Januar 2016
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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