Verordnungen

Indirekteinleiterverordnung

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft betreffend Abwassereinleitungen in wasserrechtlich bewilligte Kanalisationen (Indirekteinleiterverordnung – IEV)

IEVVerordnungFassung seit 12. Juli 1998RIS-Stand 13. Juli 2026

RIS-Gesetzesnummer 10011096 · BGBl. II Nr. 222/1998 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 332/2019 · 81/01 Wasserrechtsgesetz 1959 · Original im RIS öffnen

Anl. 3

Anl. 3 Angaben gemäß § 5 Abs. 3 betreffend eine Einleitung von Abwasser in eine wasserrechtlich bewilligte Kanalisation

Fassung: 12. Juli 1998 bis laufend

Angaben gemäß § 5 Abs. 3 betreffend eine Einleitung von Abwasser in eine wasserrechtlich bewilligte Kanalisation

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
13. November 2015
Fassung seit
12. Juli 1998
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
4. Oktober 2026 14:52
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 389/2021
  • BGBl. II Nr. 332/2019
  • BGBl. II Nr. 523/2006

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Verweise

Rückverweise

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