Verordnungen

Einrichtung von Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Einrichtung von Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts (HS-KöRV)

HS-KöRVVerordnungFassung seit 29. Oktober 2022RIS-Stand 31. Oktober 2022

RIS-Gesetzesnummer 20012054 · BGBl. II Nr. 401/2022 · 72/14 Hochschülerschaft · Original im RIS öffnen

§ 3

§ 3 Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an Fachhochschulen

Fassung: 29. Oktober 2022 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 3 HS-KöRV?

  • Kernaussage§ 3 HS-KöRV behandelt "Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an Fachhochschulen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von HS-KöRV.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: An folgenden Fachhochschulen sind Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts eingerichtet

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an Fachhochschulen

§ 3. An folgenden Fachhochschulen sind Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts eingerichtet:

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 3 HS-KöRV in einfachen Worten?

§ 3 HS-KöRV behandelt "Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an Fachhochschulen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 29. Oktober 2022 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
31. Oktober 2022
Fassung seit
29. Oktober 2022
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
4. Oktober 2026 02:48
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Verweise

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