§ 8
§ 8 Inkrafttreten
Fassung: 7. Mai 2024 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 8 FSG-VBV?
- Kernaussage§ 8 FSG-VBV beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Diese Verordnung tritt am 1. März 1999 in Kraft.
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Inkrafttreten
§ 8. (1) Diese Verordnung tritt am 1. März 1999 in Kraft.
(2) Schulungen gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 lit. b dürfen ab dem auf die Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag durchgeführt werden.
(3) § 2 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 jeweils in der Fassung BGBl. II Nr. 496/2002 treten mit 1. Jänner 2003 in Kraft.
(4) § 2 Abs. 4, § 4 Abs. 1 und, 2, § 5 und § 6 jeweils in der Fassung BGBl. II Nr. 76/2020 treten nach Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft. Vorhandene Tafeln gemäß § 6, die bisher zur Kennzeichnung der Fahrzeuge verwendet wurden, dürfen weiterverwendet werden.
(5) § 2 Abs. 1, § 3 und § 7, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 114/2024, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung der genannten Verordnung in Kraft.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 8 FSG-VBV in einfachen Worten?
§ 8 FSG-VBV beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 7. Mai 2024 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 6. Mai 2024
- Fassung seit
- 7. Mai 2024
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 30. August 2026 10:37
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 114/2024
- BGBl. II Nr. 76/2020
- BGBl. II Nr. 489/2013
- BGBl. II Nr. 496/2002
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