Verordnungen

Forsttechnik-Ausbildungsordnung

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Forsttechnik (Forsttechnik-Ausbildungsordnung)

VerordnungFassung seit 1. Juni 2016RIS-Stand 3. Mai 2021

RIS-Gesetzesnummer 20009541 · BGBl. II Nr. 124/2016 · 50/04 Berufsausbildung · Original im RIS öffnen

§ 6

§ 6 Theoretische Prüfung

Fassung: 1. Juni 2016 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 6 Forsttechnik-Ausbildungsordnung?

  • Kernaussage§ 6 Forsttechnik-Ausbildungsordnung regelt eine Prüfung oder den Nachweis, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die theoretische Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Sie kann für eine größere Anzahl von Prüfungskandidaten/innen gemeinsam...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Theoretische Prüfung

Allgemeine Bestimmungen

§ 6. (1) Die theoretische Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Sie kann für eine größere Anzahl von Prüfungskandidaten/innen gemeinsam durchgeführt werden, wenn dies ohne Beeinträchtigung des Prüfungsablaufs möglich ist.

(2) Die theoretische Prüfung sollte in der Regel vor der praktischen Prüfung abgehalten werden.

(3) Die Aufgaben haben nach Umfang und Niveau dem Zweck der Lehrabschlussprüfung und den Anforderungen der Berufspraxis zu entsprechen.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine gesonderte Gliederungsangabe vorhanden.
Gehört thematisch zuBeurteilung, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger Paragraph§ 5 Lehrabschlussprüfung
Nächster Paragraph§ 7 Holz- und Pflanzenkunde

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 6 Forsttechnik-Ausbildungsordnung in einfachen Worten?

§ 6 Forsttechnik-Ausbildungsordnung regelt eine Prüfung oder den Nachweis, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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Gilt in dieser Darstellung von 1. Juni 2016 bis laufend.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
31. Mai 2016
Fassung seit
1. Juni 2016
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 194/2021

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Verweise

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