Verordnungen

Forsttechnik-Ausbildungsordnung

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Forsttechnik (Forsttechnik-Ausbildungsordnung)

VerordnungFassung seit 1. Juni 2016RIS-Stand 3. Mai 2021

RIS-Gesetzesnummer 20009541 · BGBl. II Nr. 124/2016 · 50/04 Berufsausbildung · Original im RIS öffnen

§ 4

§ 4

Fassung: 1. Juni 2016 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 4 Forsttechnik-Ausbildungsordnung?

  • Kernaussage§ 4 Forsttechnik-Ausbildungsordnung behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von Forsttechnik-Ausbildungsordnung.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Dem Lehrling sind die im Berufsbild und im Abs. 2 festgelegten Fertigkeiten und Kenntnisse derart zu...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuBeurteilung, Schulpflicht und Teilnahme, Organisation
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Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 4 Forsttechnik-Ausbildungsordnung in einfachen Worten?

§ 4 Forsttechnik-Ausbildungsordnung behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Juni 2016 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
31. Mai 2016
Fassung seit
1. Juni 2016
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
29. August 2026 10:13
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 194/2021

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Verweise

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