§ 1
§ 1 Geltungsbereich
Fassung: 1. Dezember 2022 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 1 FFP BMBWF 2022?
- Kernaussage§ 1 FFP BMBWF 2022 ordnet ein, für wen oder für welche Sachverhalte die Rechtsvorschrift gilt.
- Für wen relevantFür die Zentralstelle sowie die dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung direkt nachgeordneten und.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Geltungsbereich
§ 1. Der Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung gilt für die Zentralstelle sowie die dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung direkt nachgeordneten und nachgeordneten Dienststellen gemäß den Anlagen 1 bis 3.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 1 FFP BMBWF 2022 in einfachen Worten?
§ 1 FFP BMBWF 2022 ordnet ein, für wen oder für welche Sachverhalte die Rechtsvorschrift gilt.
Für wen ist § 1 FFP BMBWF 2022 relevant?
Für die Zentralstelle sowie die dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung direkt nachgeordneten und.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Dezember 2022 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 16. Dezember 2022
- Fassung seit
- 1. Dezember 2022
- Fassung bis
- laufend
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