Verordnungen

Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente

Verordnung der Bundesregierung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (B-DOK-VO)

B-DOK-VOVerordnungFassung seit 4. Dezember 1999RIS-Stand 18. April 2016

RIS-Gesetzesnummer 20000240 · BGBl. II Nr. 452/1999 · 63/04 Bundesbedienstetenschutz · Original im RIS öffnen

§ 1

§ 1 Anwendung von Bestimmungen der DOK-VO

Fassung: 4. Dezember 1999 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 1 B-DOK-VO?

  • Kernaussage§ 1 B-DOK-VO behandelt "Anwendung von Bestimmungen der DOK-VO" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die §§ 1 bis 3 sowie die Anlage der Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Anwendung von Bestimmungen der DOK-VO

§ 1. (1) Die §§ 1 bis 3 sowie die Anlage der Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die dok-vo/">Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO), BGBl. Nr. 478/1996 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 53/1997, sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass

(2) Verweise auf die DOK-VO beziehen sich auf die in Abs. 1 angeführte Fassung.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.
Nächster Paragraph§ 2 Zuständige Personen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 1 B-DOK-VO in einfachen Worten?

§ 1 B-DOK-VO behandelt "Anwendung von Bestimmungen der DOK-VO" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
18. April 2016
Fassung seit
4. Dezember 1999
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
4. Oktober 2026 06:37
Frühere Fassungen

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