Bundesgesetze

Zustellgesetz

Bundesgesetz über die Zustellung behördlicher Dokumente (Zustellgesetz – ZustG)

ZustGBundesgesetzFassung seit 1. Januar 2008RIS-Stand 24. November 2023

RIS-Gesetzesnummer 10005522 · BGBl. Nr. 200/1982 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2004 · 40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze · Original im RIS öffnen

§ 21

§ 21 Zustellung zu eigenen Handen

Fassung: 1. Januar 2008 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 21 ZustG?

  • Kernaussage§ 21 ZustG behandelt "Zustellung zu eigenen Handen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Zustellung zu eigenen Handen

§ 21. Dem Empfänger zu eigenen Handen zuzustellende Dokumente dürfen nicht an einen Ersatzempfänger zugestellt werden.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel2. Abschnitt
Gehört thematisch zuVerfahren und Zuständigkeit, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger Paragraph§ 20 Verweigerung der Annahme
Nächster Paragraph§ 22 Zustellnachweis

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 21 ZustG in einfachen Worten?

§ 21 ZustG behandelt "Zustellung zu eigenen Handen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?

Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2008 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
19. April 2017
Fassung seit
1. Januar 2008
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
4. Oktober 2026 18:16
Frühere Fassungen

Keine frühere Fassung im lokalen Cache. Der aktuelle RIS-Verweis bleibt als Originalquelle verknüpft.

Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. I Nr. 205/2022 (NR: GP XXVII RV 1793 AB 1865 S. 187. BR: AB 11136 S. 949.)
  • BGBl. I Nr. 42/2020 (NR: GP XXVII IA 437/A AB 136 S. 27. Einspr. d. BR: 152 BR: 10297 AB 10313 S. 906.; NR: AB 178 S. 30.)
  • BGBl. I Nr. 16/2020 (NR: GP XXVII IA 397/A AB 112 S. 19. BR: AB 10288 S. 904.)
  • BGBl. II Nr. 140/2019 (K über Idat)

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

Rückverweise

Entscheidungen 0Gesetze 7Treffer 7

Gesetze

FOnV 2006 · FinanzOnline-Verordnung 2006Art. 1 § 3a

KurztitelKundmachungsorganTypV§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumAußerkrafttretensdatum31.12.2026AbkürzungFOnV 2006Index32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht; 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag; 32/06 Verkehrsteuern; 32/07 Stempel- und Rechtsgebühren, Stempelmarken; 34 MonopoleTextBekanntgabe von Zugangsdaten an natürliche Personen§ 3a. (1) Nach Maßgabe des Abs. 3 sind Zugangsdaten...

FOnV 2006 · FinanzOnline-Verordnung 2006Art. 1 § 3b

KurztitelKundmachungsorganTypV§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumAußerkrafttretensdatum31.12.2026AbkürzungFOnV 2006Index32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht; 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag; 32/06 Verkehrsteuern; 32/07 Stempel- und Rechtsgebühren, Stempelmarken; 34 MonopoleTextBekanntgabe von Zugangsdaten an nicht natürliche Personen§ 3b. (1) Zugangsdaten werden auf Antrag des gesetzlichen...

NAG · Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz§ 19

KurztitelKundmachungsorganTypBG§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumAbkürzungNAGIndex41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtText6. HauptstückVerfahrenAllgemeine Verfahrensbestimmungen§ 19. (1) Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder auf Ausstellung einer Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts sind persönlich bei der Behörde zu stellen. Soweit der Antragsteller...

USP-NuBeV · USP-Nutzungsbedingungenverordnung§ 4

KurztitelKundmachungsorganTypV§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumAbkürzungUSP-NuBeVIndex40/02 Sonstiges VerwaltungsverfahrenText2. AbschnittRegistrierung und VerwaltungRegistrierung§ 4. (1) Voraussetzung für die Teilnahme am USP ist die Festlegung einer USP-Administratorin/eines USP-Administrators durch eine vertretungsbefugte Person.(2) Erfolgt die Registrierung von Teilnehmern gemäß § 5 Abs. 1...

USP-NuBeV · USP-Nutzungsbedingungenverordnung§ 6

KurztitelKundmachungsorganTypV§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumAbkürzungUSP-NuBeVIndex40/02 Sonstiges VerwaltungsverfahrenTextBenutzerin/Benutzer§ 6. (1) Eine Benutzerin/ein Benutzer kann nach Maßgabe der anzuwendenden Rechtsvorschriften entsprechend ihrer/seiner durch die USP-Administratorin/den USP-Administrator erteilten Berechtigungen für den Teilnehmer gemäß § 5 Abs. 1 USPG insbesondere folgende Aufgaben...

StPO · Strafprozeßordnung 1975§ 83

KurztitelKundmachungsorganTypBG§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumAbkürzungStPOIndex25/01 StrafprozessTextArten der Zustellung§ 83. (1) Soweit im Einzelnen nichts anderes bestimmt wird, ist die Zustellung ohne Zustellnachweis vorzunehmen.(2) Eine Übermittlung durch Telefax, im elektronischen Rechtsverkehr nach Maßgabe des § 89a GOG oder durch...

KliBAV · Klimabonus-Abwicklungsverordnung§ 9

KurztitelKundmachungsorganTypV§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumAbkürzungKliBAVIndex83 Natur-, Umwelt- und KlimaschutzTextAbwicklung und Auszahlung mittels geldwertem Gutschein§ 9. (1) Liegen für eine anspruchsberechtigte Person keine vollständigen und aktuellen Kontodaten gemäß § 8 vor, oder hat die Person kein Bankkonto im einheitlichen...